Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Corporathon, Tim Jamboula, und Unternehmenskunden für Corporathons, KI-Hackathons, Workshops und Enablement-Programme. Sie gelten, wenn sie in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer Buchungsstrecke oder einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen Bedingungen vor.
1. Anbieter und Vertragspartner
Anbieter ist Corporathon, Tim Jamboula (Einzelunternehmen). Die Anbieterkennzeichnung und Kontaktangaben stehen im Impressum. Anfragen und Terminbuchungen laufen über https://cal.com/jamboula/ai-hackathon.
2. Zielgruppe und B2B-Ausrichtung
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Agenturen, Organisationen und andere geschäftliche Auftraggeber. Es ist nicht als Verbraucherangebot, Online-Shop oder standardisierter Selbstbedienungskauf angelegt. Verträge kommen in der Regel nach einem Discovery Call, einem schriftlichen Angebot und einer Annahme durch den Auftraggeber zustande.
3. Leistungen
Corporathon konzipiert und moderiert Corporathons, KI-Hackathons, Workshops und Enablement-Programme. Typische Leistungsbestandteile sind Strategie- und Use-Case-Auswahl, Tool- und Ablaufplanung, Workshop- oder Hackathon-Facilitation, Prototyping-Unterstützung, Ergebnisdokumentation, Übergabeempfehlungen und optionaler Follow-up-Support. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Kein Erfolg im Sinne eines garantierten Rankings oder Produktergebnisses
Corporathon arbeitet umsetzungsorientiert und mit dem Ziel, in kurzer Zeit belastbare Prototypen, Lernfortschritt und Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Förderung, eine behördliche Anerkennung oder ein produktionsreifer Softwarestand wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die benötigten Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Beispieldaten, fachlichen Entscheidungen und technischen Rahmenbedingungen bereit. Verzögerungen oder Einschränkungen durch fehlende Mitwirkung können Zeitplan, Umfang und Ergebnis beeinflussen. Sensible Daten sollen nur bereitgestellt werden, wenn dies notwendig, abgestimmt und rechtlich zulässig ist.
6. Tools, KI-Systeme und Drittanbieter
Je nach Format können Tools und Dienste Dritter eingesetzt werden, zum Beispiel KI-Modelle, Automatisierungsplattformen, Prototyping-Tools, Kollaborationstools oder Terminbuchungsdienste. Die konkrete Tool-Auswahl wird vorab abgestimmt. Für Drittanbieter gelten deren eigene Bedingungen und Datenschutzinformationen. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für eigene Accounts, Freigaben, interne Richtlinien und die Zulässigkeit der Nutzung in seiner Organisation.
7. Datenschutz und Kundendaten
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzvorgaben verarbeitet. Für Hackathon- und Workshop-Daten gilt: Umfang, Zwecke, Zugänge und Löschlogik werden vorab abgestimmt. Wo möglich, werden anonymisierte, pseudonymisierte oder synthetische Daten genutzt. Produktivdaten, vertrauliche Kundendaten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nur eingesetzt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und abgesichert ist.
8. Preise, Zahlungsbedingungen und Auslagen
Preise, Zahlungsplan, Leistungsumfang, Reisekosten, Toolkosten und sonstige Auslagen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist zahlbar. Werden keine Fristen genannt, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
9. Termine, Verschiebung und Stornierung
Termine werden gemeinsam abgestimmt. Eine kostenfreie Verschiebung ist möglich, solange dadurch keine bereits gebuchten Reise-, Tool-, Partner- oder Vorbereitungskosten entstehen und genügend Vorlauf besteht. Bei kurzfristiger Absage, fehlender Mitwirkung oder Nichtdurchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten und entstandene Kosten berechnet werden. Details können im Angebot abweichend geregelt werden.
10. Rechte an Ergebnissen und Materialien
Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Ergebnissen, Dokumentationen, Prototypen und Arbeitsständen. Vorbestehende Methoden, Templates, Frameworks, Prompt-Strukturen, Moderationskonzepte, Code-Bausteine und allgemeines Know-how von Corporathon bleiben Eigentum von Corporathon. Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Assets und Kundendaten unterliegen ihren jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
11. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung der Zusammenarbeit. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder unabhängig entwickelt wurden. Referenzen, Cases, Logos oder konkrete Projektergebnisse werden nur genutzt, soweit dies abgestimmt oder anderweitig zulässig ist.
12. Haftung
Corporathon haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Compliance, EU AI Act und Nachweise
Programme können Elemente zur KI-Kompetenz, AI Literacy oder EU-AI-Act-Dokumentation enthalten. Corporathon stellt jedoch keine Rechtsberatung, keine behördliche Zertifizierung und keine abschließende Compliance-Prüfung bereit, sofern dies nicht ausdrücklich mit qualifizierten Partnern vereinbart ist. Auftraggeber bleiben verantwortlich für ihre interne rechtliche Bewertung, Governance und Umsetzung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz bzw. Geschäftsort des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen.
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